AGB

der Johannes Bopp GmbH, Am Alten Bahnhof 4c, 38122 Braunschweig

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf die zwischen Ihnen und uns, der Johannes Bopp GmbH, Am Alten Bahnhof 4c, 38122 Braunschweig, geschlossenen Verträge, soweit nicht durch schriftliche Vereinbarungen zwischen Ihnen und uns ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. § 305b BGB bleibt unberührt.

(2) Unsere Dienstleistungsangebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Wir können daher vor Vertragsschluss und auch im Nachgang verlangen, dass Sie uns Ihre Unternehmereigenschaft ausreichend nachweisen, zum Beispiel durch Angabe Ihrer UST-ID-Nr. oder durch sonstige geeignete Nachweise. Die für den Nachweis erforderlichen Daten sind von Ihnen vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.

§ 2 Leistungen der Johannes Bopp GmbH

(1) Die Johannes Bopp GmbH erbringt Beratungs- und Agenturdienstleistungen für Handwerks- und Baubetriebe, insbesondere im Bereich des Onlinemarketing und der Mitarbeitergewinnung.

(2) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet die Johannes Bopp GmbH dabei nicht die Erbringung eines konkreten unternehmerischen Erfolgs auf Kundenseite, sondern lediglich die vereinbarte Dienstleistung an sich.

(3) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch die Johannes Bopp GmbH, bleibt der Vergütungsanspruch der Johannes Bopp GmbH unberührt.

(4) In Bezug auf die von der Johannes Bopp GmbH zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht die Johannes Bopp GmbH in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

(5) Die Johannes Bopp GmbH ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und auch von anderen Dritten erbringen zu lassen.

(6) Die Johannes Bopp GmbH weist darauf hin, dass Werbeplattformen wie Facebook, Instagram, TikTok, LinkedIn und Google jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen und einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist die Johannes Bopp GmbH nicht verantwortlich. Der Vergütungsanspruch der Johannes Bopp GmbH bleibt in diesen Fällen unberührt. Wir weisen auch ausdrücklich darauf hin, dass Algorithmen von Werbeplattformen wie Facebook, Instagram und Google geheim sind und der permanenten Weiterentwicklung sowie Änderung unterliegen. Der Johannes Bopp GmbH sind weder die Algorithmen noch etwaige Änderungen bekannt.

(7) Die vereinbarte Vergütung der Johannes Bopp GmbH in Bezug auf Agenturdienstleistungen enthält kein Budget für etwaige Werbekampagnen. Der Kunde hat dieses Budget separat zur Verfügung zu stellen.

(8) Die Johannes Bopp GmbH garantiert keine konkrete Anzahl an Bewerbungen / Mitarbeiteranfragen und keinen diesbezüglich bestimmten Erfolg der für den Kunden lancierten Werbekampagnen.

(9) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbekampagnen (Werbeanzeigen, Internetauftritte, Impressum, Datenschutzerklärungen, etc.) ausschließlich selbst verantwortlich.

(10) Sofern die Johannes Bopp GmbH für den Kunden im Rahmen des jeweiligen Auftrags Landingpages erstellt und Domains zur Verfügung stellt, erfolgt deren Überlassung vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit.

§ 3 Zustandekommen von Verträgen

(1) Der Vertragsschluss zwischen der Johannes Bopp GmbH und dem Kunden erfolgt durch Annahme des Angebots der Johannes Bopp GmbH. Der Vertragsschluss kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen. Fernmündliche Vertragsschlüsse werden von der Johannes Bopp GmbH nur nach erteilter Einwilligung durch den Kunden aufgezeichnet und für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert.

(2) Der Kunde erhält bei fernmündlichem Vertragsschluss auf Wunsch von der Johannes Bopp GmbH eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.

§ 4 Abnahmebedürftige Leistungen

(1) Die Leistungen der Johannes Bopp GmbH unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Dienstleistungen sind nicht abnahmedürftig. Sofern eine vereinbarte Leistung ausnahmsweise nicht dem Dienstvertragsrecht, sondern dem Werkvertragsrecht unterfällt und damit abnahmebedürftig ist, gelten nur in Bezug auf diese Werkleistungen die nachstehenden Absätze 2-10.

(2) Die Johannes Bopp GmbH kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Leistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.

(3) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung unserer Werkleistung durch den Kunden voraus. Die Prüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Leistung und etwaige Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.

(4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. Die Johannes Bopp GmbH kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Die jeweilige Leistung gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber der Johannes Bopp GmbH nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel ist ein Mängelprotokoll vom Kunden anzufertigen und der Johannes Bopp GmbH zu überlassen. Das Übermittlungsrisiko des Mängelprotokolls liegt beim Kunden.

(5) Soweit bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt werden, ist die Johannes Bopp GmbH verpflichtet und berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen.

(6) Die Johannes Bopp GmbH ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern.

(7) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von der Industrie und Handelskammer Braunschweig öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören.

(8) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von der Johannes Bopp GmbH gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von der Johannes Bopp GmbH hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.

(9) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.

(10) Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht erhebliche Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Kunde auch keinen Anspruch auf Rückforderung von Teilen der Vergütung.

§ 5 Zahlungen, Preise und Bedingungen

(1) Die Preise, die von der Johannes Bopp GmbH angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese erhoben wird.

(2) Die Bezahlung der Leistungen der Johannes Bopp GmbH hat grundsätzlich 14 Tage nach Rechnungsstellung zu erfolgen. Die Einrichtungsgebühr und die gesamte Jahresbetreuungsgebühr entstehen mit Vertragsschluss und sind spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Die Jahresbetreuungsgebühr wird nach dem Start der Marketing-Kampagne in Rechnung gestellt, spätestens aber drei Monate nach Vertragsschluss, es sei denn der Start der Marketing-Kampagne konnte aufgrund von Gründen aus der Sphäre der Johannes Bopp GmbH nicht erfolgen. Der Kunde hat die Möglichkeit, eine monatliche Zahlung der Jahresbetreuung zu wählen. Sollte der Kunde eine monatliche Zahlung wünschen, hat er das spätestens bei Annahme des Angebots schriftlich mitzuteilen, andernfalls ist die gesamte Jahresbetreuungsgebühr im Voraus zu zahlen. Bei monatlicher Zahlung der anteiligen Jahresbetreuung entstehen Verwaltungskosten in Höhe von 5 %, die monatlich zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

(3) Sofern mit der Johannes Bopp GmbH als Bezahlart Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde der Johannes Bopp GmbH ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Ein solches wird spätestens auf Anfrage der Johannes Bopp GmbH zur Verfügung gestellt. Eine der Johannes Bopp GmbH erteilte (SEPA-)Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

(4) Johannes Bopp GmbH stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer (sofern anfallend) ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an die Johannes Bopp GmbH zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.

(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

§ 6 Laufzeit und Kündigung

(1) Die Vertragslaufzeit ist im Angebotsschreiben benannt. Wird der Vertrag nicht spätestens vier Wochen vor Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit gekündigt, verlängert sich der Vertrag zu gleichen Bedingungen und erneuter gleicher Mindestlaufzeit. Eine einmalig entrichtete Setup-/Einrichtungsgebühr fällt im Verlängerungsfall nicht erneut an.

(2) Eine ordentliche Kündigung des Vertrags mit Beendigungswirkung vor Ablauf der Mindestlaufzeit ist ausgeschlossen

(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

§ 7 Verzug und außerordentliche Kündigung

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch die Johannes Bopp GmbH beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei der Johannes Bopp GmbH eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei der Johannes Bopp GmbH vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen vollständig vom Kunden erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält die Johannes Bopp GmbH sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Rechnungsbetrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber der Johannes Bopp GmbH in Verzug, ist die Johannes Bopp GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Die Johannes Bopp GmbH wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.

§ 8 Erfüllung

(1) Die Johannes Bopp GmbH wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Johannes Bopp GmbH ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Ist die Johannes Bopp GmbH gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von der Johannes Bopp GmbH unberührt.

§ 9 Verhalten und Rücksichtnahme

Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber der Johannes Bopp GmbH zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.

§ 10 Schutzrechte Dritter

Der Kunde gewährleistet, dass der Johannes Bopp GmbH überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt die Johannes Bopp GmbH insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.

§ 11 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von der Johannes Bopp GmbH erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von der Johannes Bopp GmbH für den Kunden erstellt wurden.

(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die Johannes Bopp GmbH nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.

(3) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

§ 12 Haftung

(1) Die Johannes Bopp GmbH haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Johannes Bopp GmbH nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet die Johannes Bopp GmbH nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn die Johannes Bopp GmbH und der Kunde eine entsprechende individualvertragliche Abrede getroffen haben. Solche haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist die Bestätigung von der Johannes Bopp GmbH maßgebend.

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz der Johannes Bopp GmbH. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz der Johannes Bopp GmbH.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB, ganz oder zum Teil unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt.

AGB Stand: 08.02.2024 © Vervielfältigung verboten